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Rechtsgebiete

Rechtsanwalt Lohmann befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Miet- und Woheingentumsrecht, zudem mit weiteren Gebieten des allgemeinen Zivilrechts, wie z.B. Darlehensverträgen, Werkverträgen, Unterlassungsansprüchen, Ansprüchen wegen unerlaubter Handlungen und auch der zivilrechtlichen Bearbeitung von Unfallsachen.

Auch notarielle Kaufverträge bei Erwerb von Eigentumswohnungen und anderen Objekten werden einer Kontrolle mit Beratung unterzogen unter Berücksichtigung der Besonderheiten bei Erwerb von Eigentumswohnungen.