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Friedrich Wilhelm Lohmann

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht | Mediator

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Beruflicher Werdegang

Friedrich Wilhelm Lohmann wurde 1948 in Steinbergen (Landkreis Schaumburg-Lippe) geboren. Die schulische Ausbildung endete 1967 mit dem Abitur. Nach anschließendem Wehrdienst studierte Rechtsanwalt Lohmann seit 1969 an der Freien Universität Berlin Rechtswissenschaft und legte 1975 das 1. juristische Staatsexamen ab. Nach der sich anschließenden Referendarausbildung und Ablegung des 2. juristischen Staatsexamens begann er Ende 1977 mit seiner Tätigkeit als selbständiger Rechtsanwalt.

Fachanwaltschaft

Daneben war er als Berater für den Berliner Mieterverein bis ca. 1995 tätig. 2006 erwarb er nach absolviertem Fachanwaltslehrgang die Berechtigung, als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht tätig zu sein. Rechtsanwalt Lohmann ist bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten bzw. dem Kammergericht zugelassen.

Mediator

Nach einer entsprechenden Ausbildung hat Rechtsanwalt Lohmann auch die Befähigung, als Mediator tätig zu sein, erworben. Er unterstützt seine Mandanten bei der außergerichtlichen Streitschlichtung und geht auf ihre Probleme ein.

Aus- und Weiterbildung

Rechtsanwalt Lohmann nimmt regelmäßig an Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen als Fachanwalt teil, um stets auf dem neuesten Stand von Gesetz und Rechtsprechung zu sein.

Leistungen

Rechtsanwalt Lohmann erteilt Beratungen, kann Verträge, Vereinbarungen und alle erforderlichen Erklärungen entwerfen oder überprüfen, korrespondiert mit Gegnern, Versicherungen u.a. und nimmt die Vertretung in Gerichtsverfahren in 1. und 2. Instanz wahr. Im Rahmen seiner Tätigkeit führt er auch Gespräche und Verhandlungen mit allen Beteiligten insbesondere zur Erzielung von Vereinbarungen und setzt dabei seine langjährige Erfahrung ein. Bei Beginn der Tätigkeit erfolgt gegenüber den Mandanten eine erste Einschätzung der Sach- und Rechtslage. Soweit Erfolgsaussicht besteht, werden, soweit möglich, alternative Vorgehensweisen und absehbare Folgen unter Darstellung der Risiken und potentiellen Kosten erörtert.

Danach werden dann nach Abstimmung die ersten Schritte eingeleitet. Bei fehlender Erfolgsaussicht, wird versucht, alles zu tun, um einen drohenden „Schaden“ zu begrenzen. Es wird also versucht, ein Konzept erarbeiten, das den Interessen und Bedürfnissen der Mandanten am besten gerecht wird.